ANTRAG AUF GENEHMIGUNG VON DREHARBEITEN ODER FILMAUFNAHMEN
Ein einziger Ansprechpartner: die Kommunikationsabteilung der Stadt Deauville
Film- und Fotoaufnahmen an öffentlichen Orten (innerhalb von Straßenschildern, die den Namen der Stadt tragen) sind genehmigungspflichtig und unterliegen der Autorität des Bürgermeisters.
Für jeden Antrag auf Film- oder Fotoaufnahmen muss ein Dossier an das Bürgermeisteramt von Deauville zu Händen der Kommunikationsabteilung gesandt werden, die :
- prüft Ihr Projekt.
- leitet Ihre Anfrage an die verschiedenen Abteilungen oder Direktionen der Stadt weiter, die davon betroffen sind.
- Jede Dienststelle/Direktion prüft die Machbarkeit und erstellt bei Bedarf eine technische Stellungnahme und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag für die Ausführung der beantragten Leistungen.
- Die Kostenvoranschläge und Rechnungen werden Ihnen direkt von der Kommunikationsabteilung der Stadt Deauville zugesandt.
FREIZEITEN
Die Fristen für den Erhalt von Genehmigungen und technischen Maßnahmen hängen von der Größe der Dreharbeiten ab und betragen zwischen 5 und 15 Arbeitstagen ab der Einreichung Ihres Antrags.
Bei Spielfilmen empfehlen wir Ihnen, mit uns einen Vorbereitungstermin zu vereinbaren, um Ihren Produktions- und Drehplan zu besprechen.
ZU ERWARTENDE KOSTEN
Die Bearbeitung und Ausstellung einer Genehmigung erfolgt unentgeltlich.
Das Drehen auf öffentlichen Straßen ist kostenlos.
Die Kosten, die vor Beginn der Dreharbeiten oder Aufnahmen eingeplant und bezahlt werden müssen, sind :
- Parkgebühren,
- die Gebühren für die Straßenbenutzungsgebühr,
- die Kosten für technische Eingriffe je nach Fall und Antrag.
Genehmigung für Dreharbeiten am Tag: 250€ pro halben Tag.
Filmdreharbeiten bei Nacht: 600€ pro Nacht.
Genehmigung für fotografische Aufnahmen am Tag (leichte Ausrüstung): 100€ pro Tag.
Genehmigung für fotografische Aufnahmen bei Nacht (leichte Ausrüstung): 200 € Nacht.
Parken auf öffentlichem Grund/Teilweise Zerstörung der öffentlichen Straße: 40€ pro halben Tag.
Parken auf öffentlichem Grund/vollständige Zerstörung der öffentlichen Straße: 100 € pro halben Tag
BILDRECHTE
Für das öffentliche Erbe, das in die Zuständigkeit der Stadt Deauville fällt (Plätze, Brücken, Denkmäler...), werden keine Bildrechte verlangt.
Gebäude, architektonische Werke oder zeitgenössische Kunstwerke, die an öffentlichen Orten ausgestellt werden und deren Urheber noch lebt oder seit weniger als 70 Jahren verstorben ist, sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen der Genehmigung des Urhebers oder seiner Rechtsnachfolger.
Bei privaten Immobilien müssen die Rechte mit den jeweiligen Eigentümern verwaltet werden.
Einschränkung: Fahrzeuge sind auf den Planches de Deauville strengstens verboten.